Versicherungen bestehen

  • für Mitglieder (Hauptmitglieder und alle Familienmitglieder)
  • sowie alle Besucher einer Veranstaltung des Heimatvereins


Für Details und insbesondere die Deckungssummen kontaktieren Sie bitte direkt den Lippischen Heimatbund e.V..


Im Allgemeinen sind bei den privaten Versicherungen von Personen alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit einem Ehrenamt positiv ausgeschlossen. Das heisst, wenn diese Lücke nicht geschlossen wäre, setzte sich jedes Mitglied dem Risiko hinsichtlich Unfall und persönlicher Haftung aus, wenn es für seinen/ihren Heimatverein tätig ist.

Um dies nicht eintreten zu lassen, hat der Lippische Heimatbund e.V. hierzu Versicherungen für seine Mitglieder abgeschlossen:

1. Vereinshaftpflicht-Versicherung

Versichert sind übliche bzw. vom Verein durchgeführte Veranstaltungen, die zu den örtlichen Aufgaben und Aktivitäten eines Heimatvereins zählen (also Brauchtumspflege, Pflege der Dorfgemeinschaft bzw. des Gemeindelebens)
Hierunter fallen insbesondere:

  • Dorffeste und Heimatfeste (inkl. Kinder-Attraktionen z.B. Hüpfburg, Kindertrampolin)
  • Musikfeste, Musikveranstaltungen, Laternenumzüge, Osterfestveranstaltungen (auch Osterfeuer),
  • Aufräum- und Säuberungsaktionen, Festumzüge, Vortragsveranstaltungen, Abbrennen von
    Feuerwerken, Organisation und Durchführung von offiziellen Wanderungen und Radwanderungen mit
    Wanderführer und Wander- und Wegewarte in ihrem Aufgabenbereich
  • Organisation und Durchführung von Fahrten, Ausflügen, Busfahrten, etc. (nicht versichert ist die
    Betätigung als Reiseveranstalter)
  • Aktive Mitglieder von Musikgruppen, Gesangsgruppen, Tanzgruppen, Theater-/Laienspielgruppen
  • Durchführung von Kinder- und Jugendarbeit


2. Gruppen-Unfall-Versicherung

Bei dem Einsatz für Zwecke und Ziele des Vereins können aktive Mitglieder einen Unfall mit entsprechenden Folgen erleiden. Um hierfür einen Ausgleich zu schaffen, hat der LHB für seine aktiven Mitglieder vorgesorgt und einen Unfallversicherungsschutz im unter Ziffer I. des Regelwerkes genannten Umfang abgeschlossen für
- Invalidität,
- Todesfallleistung,
- und Bergungskosten.
Der Versicherungsschutz umfasst alle aktiven Mitglieder, die das 85. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


3. D&O-Versicherung (Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung für Vorstände)

Fehler (z.B. falsche Beratung, unrichtige Auskünfte, Bezahlung überhöhter Rechnungen, unterlassene Beantragung staatlicher Zuschüsse, Verlust der Gemeinnützigkeit) durch den Vorstand oder die Geschäftsführung, können finanzielle Folgen nach sich ziehen. Hier besteht für die betroffenen Personen die Gefahr, mit ihrem eigenen Vermögen für den entstandenen Schaden haften zu müssen. Daher ist dieser Personenkreis zum Schutz des eigenen Vermögens über eine D&O-Versicherung abgesichert. 


4. Vereins-Rechtsschutzversicherung und Spezial-Straf-Rechtsschutz

Streitigkeiten rund um Ihre Vereinstätigkeit gelten abgesichert.

Vereinsmitglieder genießen bei Verstößen, die sie in Ausübung ihrer Tätigkeit für den Verein begehen oder begangen haben sollen, juristischen Schutz bei rechtlichen Streitigkeiten.
Der Spezial-Straf-Rechtsschutz umfasst unter anderem den Versicherungsschutz für den Vorwurf vorsätzlich begangener Straftaten, sowie für Verstöße im Straf-, Disziplinar- und Standesrecht.

Der Versicherungsschutz umfasst sowohl alle aktiven als auch passiven Vereinsmitglieder aller Mitgliedsvereine.


5. Weitere Versicherungen

Für Bereiche, die über das durch den Lippischen Heimatbund versicherte Risiko hinausgehen, gubt es Optionen weitere Versicherungen zu Vorzugskonditionen abzuschließen.

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